Akkreditierung zur ANGA COM 2024
(14. - 16. Mai 2024)
Akkreditierungsrichtlinien für die ANGA COM
- Akkreditiert werden ausschließlich Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen, Wirtschafts- und Fachmedien. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse- und Kommunikationsabteilungen anderer Unternehmen (z.B. Fernsehveranstaltern) ist keine Akkreditierung möglich.
- Akkreditiert werden nach schriftlicher Anmeldung:
- Festangestellte Redakteure thematisch einschlägiger Medien nach Vorlage einer Kopie eines gültigen Presseausweises und einer Anmeldung mit Redaktionsstempel. Das Medium sollte (unter anderem) über Themen berichten, die Schwerpunkt der ANGA COM sind.
- Freie Journalisten nach Vorlage folgender Unterlagen:
- Kopie eines gültigen Presseausweises und
- schriftlicher Auftrag einer thematisch einschlägigen Redaktion
oder Kopie einer thematisch einschlägigen Veröffentlichung in den letzten 24 Monaten, die namentlich gekennzeichnet ist
oder Kopie eines Impressums einer einschlägigen Fachpublikation, in dem Sie als Journalist/in aufgeführt sind.
- Wer bereits zweimal oder häufiger zur ANGA COM akkreditiert worden ist, muss auf Verlangen des Veranstalters mindestens eine aktuelle Veröffentlichung über die ANGA COM nachweisen, um eine nochmalige Akkreditierung zu erhalten.
- Je Verlag werden höchstens 5 Personen akkreditiert.
- Vertreter von Jugendpresseorganisationen erhalten gegen Vorlage eines Beleges eine reguläre Eintrittskarte für die Ausstellung.
- Werden die Unterlagen nicht beigebracht oder entsprechen diese nicht den Akkreditierungsrichtlinien, kann die ANGA Services GmbH die Akkreditierung verweigern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Die ANGA Services GmbH behält sich bei allen Akkreditierungen vor, ihr Hausrecht auszuüben.